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Bürodienstleister schreiben für Dienstleister und Unternehmen

Lexikon für Existenzgründer

Lexikon für Existenzgründer

Auch wenn es inzwischen Start-up heißt, bleibt der Begriff Existenzgründer, insbesondere bei Einzelunternehmen weiter bestehen. Bevor jemand seine Existenzgründung angeht, benötigt der Existenzgründer gerade in der Zeit vor der Gründung zuverlässige und fachkundige Hilfestellung. Ein Lexikon über Begriffe und Vorgänge zur Existenzgründung zeigt, dass das weit über einen Steuerberater hinausgeht. Vor allem weiß der Gründer anfangs oft nicht so recht, was er überhaupt fragen soll und welchen Ratgeber er benötigt. Er braucht also zuerst eine Orientierungshilfe.

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Ich bin eine Marke
– Bürodienstleister als Einzelunternehmen

Marke ICH

Wer Marke hört, denkt natürlich sofort an große Unternehmen und vor dem geistigen Auge tauchen Logos verschiedener bekannter Unternehmen auf. Auch der Bürodienstleister als Einzelunternehmen ist eine Marke, denn er ist mit seiner Unternehmung einmalig – oft auch mit eigenem Logo. Den Stolz auf sein Unternehmen muss er auch zum Ausdruck bringen.

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Professionalität in Darstellung und Ausführung erkennen

Als Dienstleister können Sie Ihre Professionalität zum Ausdruck bringen, wenn Sie für Geschäftsbriefe aber auch Emails DIN 5008 anwenden. Die Norm legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. DIN 5008 legt sich nur auf die Gestaltung und nicht den Inhalt fest. Ein guter Büroservice besticht mit seiner Professionalität in der Darstellung.

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Wichtige Steuertipps für Existenzgründer – so gelingt der Einstieg

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit diversen Herausforderungen verbunden, unter anderem im Bereich der Steuern. Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, für Selbstständige hingegen gelten vielfältige Verpflichtungen. Um finanzielle Nachteile und eventuell sogar Strafverfolgungen zu vermeiden, müssen Existenzgründer einige Grundsätze berücksichtigen.

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Telefonakquise – Kaltakquise nicht erlaubt

Telefonakquise wird immer noch als Möglichkeit gesehen, Neukunden zu gewinnen oder Aufträge zu erhalten. Damit begeben Sie sich rechtlich auf extrem dünnes Eis, denn Kaltakquise – auch durch E-Mails – ist definitiv verboten bis auf ein paar sehr eng gesteckte Ausnahmen.

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