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Wichtige Steuertipps für Existenzgründer – so gelingt der Einstieg

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit diversen Herausforderungen verbunden, unter anderem im Bereich der Steuern. Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, für Selbstständige hingegen gelten vielfältige Verpflichtungen. Um finanzielle Nachteile und eventuell sogar Strafverfolgungen zu vermeiden, müssen Existenzgründer einige Grundsätze berücksichtigen.

Tipp 1: Fristen müssen beachtet werden

In Deutschland gelten für das Einreichen von Steuererklärungen festgelegte Fristen, deren Nicht-Einhaltung zu Sanktionen führt. Die Einkommenssteuerklärung für 2017 muss bis zum 31. Mai 2018 eingereicht werden. Ab dem Besteuerungszeitraum 2018 wurde eine Verlängerung eingeführt, die Steuerpflichtigen haben nunmehr bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Es ist möglich, Fristverlängerungen zu beantragen. Ebenso verlängert sich der Zeitraum, wenn die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Dezember 2018 abgegeben werden, ab 2019 verlängert sich die Frist um zwei Monate.

Tipp 2: Zwangsmaßnahmen müssen vermieden werden

Selbstständige müssen in den meisten Fällen Umsatzsteuer bezahlen. Hierfür sind monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Die Anmeldungen müssen spätestens am 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Eine zu späte Abgabe führt zur Ankündigung von Sanktionen und zur Festsetzung von Säumniszuschlägen, die bis zu 10 Prozent der festgesetzten Umsatzsteuer betragen können. Am sichersten ist es, das Online-Portal Elster zu nutzen. Innerhalb weniger Minuten ist das ausgefüllte Formular an das Finanzamt übermittelt. Über das erfolgreiche Absenden erhalten die Steuerpflichtigen einen Nachweis, der als Beweis dient.

Tipp 3: Vorsteuer kann pauschalisiert werden

Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, dürfen von der zu zahlenden Umsatzsteuer die Vorsteuer abziehen. Werden Betriebsausgaben getätigt, reduziert die in den Ausgaben enthaltene Mehrwertsteuer die Umsatzsteuerzahlungen. Einige Berufsgruppen dürfen einen pauschalisierten Vorsteuerabzug vornehmen. In diesem Fall müssen die tatsächlichen Ausgaben nicht nachgewiesen werden. Die Pauschalen werden bezogen auf den Umsatz, nicht auf die Umsatzsteuer berechnet.

  • Achtung:
    Die Pauschalen gelten nur für die Vorsteuer, nicht für die Einkommenssteuer.

Tipp 4: Ein Steuerberater ist sinnvoll

Insbesondere für Existenzgründer ist das deutsche Steuersystem sehr undurchsichtig. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Die entstehenden Kosten lassen sich oftmals von den Einnahmen absetzen. Zusätzlich werden in vielen Fällen Steuerersparnisse erzielt und ein Zeitgewinn entsteht. Diese Zeit können Selbstständige in die Ausübung ihrer eigentlichen Tätigkeit investieren.

Allein die richtigen Formulare zu finden, ist zeitraubend wie das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zeigt.

Damit Sie gleich die richtigen Fragen stellen können, hilft es sich im Vorfeld im Internet über Steuertipps für Existenzgründer zu informieren.

Tipp 5: Alle Belege müssen aufbewahrt werden

Ob für Betriebsausgaben oder für Angaben in der Einkommenssteuerklärung – Belege sind für die steuerliche Anerkennung wichtig. Für den Vorsteuerabzug ist es entscheidend, dass auf den Rechnungen alle erforderlichen Angaben, insbesondere die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Vertragspartners, enthalten sind. Ansonsten erkennt das Finanzamt den Beleg nicht an. Für bestimmte Posten, beispielsweise Spenden, gelten Freigrenzen, bis zu denen kein Nachweis erforderlich ist. Einige Berufsgruppen dürfen Pauschalen absetzen, beispielsweise für die Betriebsausgaben. So können Journalisten 25 bis 30 Prozent pauschale Betriebsausgaben, jedoch nur bis zur Maximalgrenze von rund 2.445 Euro, absetzen.
Die IHK Frankfurt gibt Hinweise, in welcher Weise der Existenzgründer seine Buchhaltung organisieren muss.

Tipp 6: Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist wichtig

Im ersten Schritt melden Existenzgründer die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt. In der Regel ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Treten zum Anfang oder zu späteren Zeitpunkten Fragen auf, dann können diese an das Finanzamt gestellt werden. Grundsätzlich empfiehlt es, zusätzlich mit einem Steuerberater in Kontakt zu stehen. In vielen Fällen lassen sich Probleme mit dem Finanzamt durch Kommunikation lösen. Ist dies nicht möglich, dann ist eine Rechtschutzversicherung von Vorteil, welche bei steuerlichen Schwierigkeiten die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt. Grundsätzlich sollte jedoch zunächst der außergerichtliche Weg beschritten werden.

Existenzgründer müssen die verschiedenen Steuerarten berücksichtigen. Wer ein Gewerbe anmeldet, muss mehr unterschiedliche Steuerarten als ein Freiberufler bezahlen. Unter anderem entstehen Forderungen aus Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftssteuer. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die frühzeitige Beschäftigung mit steuerlichen Angelegenheiten wichtig ist. Fristen müssen berücksichtigt werden, Belege müssen aufgehoben werden. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die Inanspruchnahme von Pauschalen zu Vorteilen führt. Existenzgründer sollten sich an einen Steuerberater wenden, um Einsparungen zu erzielen und Nachteile zu vermeiden.

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4 Gedanken zu „Wichtige Steuertipps für Existenzgründer – so gelingt der Einstieg“

  1. Vielen Dank für den tollen Beitrag. Sie haben recht, viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, für Selbstständige hingegen gelten vielfältige Verpflichtungen. Ich denke auch, um finanzielle Nachteile und eventuell sogar Strafverfolgungen zu vermeiden, müssen Existenzgründer einige Grundsätze berücksichtigen. Ich habe mich auch vor kurzem Selbstständig gemacht und muss nun erstmals eine Steuererklärung abgeben. Daher suche ich nach einem Spezialisten für Existenzgründung in Cloppenburg, der mir bei der Einkommenssteuererklärung helfen kann.

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  2. Danke für den Beitrag zum Thema Steuer. Die Steuerberatung ist meist ein sehr komplexes Thema. Da ich zur Zeit nicht so viel Zeit habe um die Steuererklärung selber zu machen, wende ich mich lieber an einen Steuerberater.

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  3. Danke für diese wichtige Steuertipps für Existenzgründer. Es ist in der Tat sehr wichtig, alle Belege aufzubewahren. Es ist auch gut, dass Sie sagen, dass die richtigen Daten darauf stehen sollen. Als Extra-Tipp kann ich sagen, dass Sie alles an einem sicheren Ort aufbewahren sollten und dass Sie von jedem Beleg eine digitale Kopie machen können.

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