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Unwetterschäden – wie können kleinere Unternehmen sich schützen?

Unwetterschäden nehmen immer größere Ausmaße an. Die Unwetter kommen in kürzeren Abständen und treffen häufiger Ortschaften. Braunsbach Ahrtal, Paderborn, Reutlingen – Wasser, Sturm, Hagel führen zu immensen Schäden. Schon vor neun Jahren nach dem großen Hagelschaden im Kreis Reutlingen sagte der Wetterdienst vorher, dass sich extreme Wettersituationen in den nächsten Jahren verstärken. Waren sie früher eher punktuell, gibt es inzwischen keine Region, die nicht potenziell gefährdet.
Schäden treffen alle: auch Privatleute oder kleinere Unternehmen. Für sie ist der finanzielle Schaden oft existenzbedrohend.

Unwetterschäden nicht nur durch „Jahrhunderthochwasser“
– alle drei bis fünf Jahre

„Jahrhunderthochwasser“ kommen offenbar inzwischen alle drei bis fünf Jahre vor, ebenso verwüsten Hagel mit Geschossen bis zu Golfballgröße nicht nur den Süden der Republik. Der Begriff Superzelle drückt aus, dass zwar oft nur kleine Bereiche betroffen sind, aber dafür umso stärker. Sie Schadensfälle sind in den letzten Jahren laut Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft seit 1970 von 10 auf 35 Fälle im Jahr gestiegen.

Starkregen führt zu Überschwemmungen und in Folge meist zu Schlamm- oder Gerölllawinen innerhalb weniger Minuten. Zudem gab es schon immer zwischen 20 bis zu 60 Tornados in Deutschland. Allerdings sind diese sehr unterschiedlich in ihrer Stärke und Häufigkeit, wie die Süddeutsche Zeitung zu Tornados schreibt. Unter anderem haben 2015 Friedberg bei Augsburg oder kürzlich Paderborn deutlich die Folgen gezeigt. Diese Tornados ziehen eben auch Ziegelhäuser in Mitleidenschaft.

Firmenunterlagen schützen

Gutachter kümmern sich um die Unwetterschäden, die durch Regen, Geröll, Hagel oder Tornados entstehen. Diese können erst nach und nach ermittelt und vergütet werden. Vor allem kleine Unternehmen sollten deshalb grundsätzliche Überlegungen anstellen, wie sie sich vor Totalschäden sichern können.

Für Unternehmen geht es darum, Anlagen, Daten sowie betriebliche Unterlagen zu schützen. Wer meint, mit der Cloud wenigstens die Daten in Sicherheit zu haben, muss die Daten gut vor fremden Zugriffen schützen. Dass das nicht einfach ist, zeigen die Nachrichten zu Hackern.

Wie gerade das Ahrtal deutlich zeigte, wurden in wenigen Minuten ganze Ortsteile mit allen Existenzen zerstört. Neben den Maschinen geht mit Daten und Akten sowie Kundendaten auch das gesamte Know-how verloren. Aus diesem Grunde sollten auch kleinste Unternehmen dazu übergehen, besonders wichtige Daten in Kopien auszulagern, um sie vor Unwetterschäden zu schützen. Denken Sie dabei an eine regelmäßige Aktualisierung. In dem Fall ist die Cloud für viele grundlegende Dinge die sicherste Möglichkeit. Aber nicht alles eignet sich, in der Cloud hinterlegt zu werden.

Digitalisierung der wichtigsten Unterlagen

Machen wir uns nichts vor, viele Unterlagen in Firmen befinden sich noch auf Papier, auch wenn gerne vom papierlosen Büro gesprochen wird. Wichtige Vertragsunterlagen und andere wesentliche Dokumente sollten Sie deshalb in Kopien an einen sicheren Ort bringen wie zum Beispiel in ein Bankschließfach. Diese Bank sollte sich vielleicht nicht im gleichen Ortsteil wie das Unternehmen befinden, denn auch Bankgebäude sind vor Unwetterschäden nicht sicher.
 

Unwetterschäden:Zerstörte Balkonblumen
Zerstörte Balkonblumen – Hagelsturm 28.07.2013
© Bürodienste in
So schmerzlich zerstörte Blumen auf den ersten Blick erscheinen, sind solche Schäden das geringste Problem. Die Natur erholt sich oft erstaunlich schnell.

Weitaus problematischer sind Schäden wie dieser, bei dem Regen in kürzester Zeit nach einem Hagel oder Tornado durchs Dach eindringen kann.

Unwetterschäden wie Hagel
Schaden an einem Dach nach dem Hagelsturm vom 28.07.2013 in Reutlingen – Innenstadt
© Katja Schweiker – ks:mediendesign
Das richtet zusätzlich immense Schäden im Haus an. Interessant ist, dass Hagelschaden kein Wasserschaden ist. Da kann es mit dem Versicherungsschutz eng werden, wie dieses Urteil zeigt

Nicht nur eine Frage der richtigen Versicherung

Bei Schäden an IT-Systemen oder der Büroeinrichtung dauert die Behebung wesentlich länger. Natürlich ist ein ausreichender Versicherungsschutz das A&O. Dass neben einer Gebäudeversicherung auch die Einrichtung der Büroräume durch die betriebliche Versicherung geschützt ist, ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Kommt der gleiche Schaden zum wiederholten Mal vor, kann es inzwischen passieren, dass Versicherungen kündigen. Versicherungsschutz hat aber auch andere Tücken.

Standortfrage – auch im Haus

Gerade kleinere Unternehmen nutzen gerne Kellerräume oder ein ausgebautes Souterrain für IT bzw. das Home-Office. Diese Räume sind besonders gefährdet bei Starkregen. Neben Hochwasser durch Flussübertretungen kann Hangwasser oder hochdrückendes Grundwasser diese Räume besonders schnell überfluten. Damit verlieren Unternehmen ihre wichtigsten Betriebsunterlagen und Geräte.

Andererseits können in ein ausgebauten Dachgeschoss durch Hagel oder Tornado ebenfalls Wasserschäden an Firmeneinrichtung und -unterlagen entstehen.

Heute kann kein Bewohner eines Ortes mehr sagen: „Bei uns kann nichts passieren.“ Kleinste Rinnsale, die im Sommer oftmals nicht mal Wasser führen, entwickeln bei Starkregen unvorstellbare Kräfte, verstopfte Ableitungen führen zu Rückstaus und kommt noch Schlamm dazu, sind nicht nur die unmittelbaren Anlieger dieser sonst harmlos plätschernden Bäche betroffen. Tornados sind inzwischen sogar in größeren Städten möglich.

Extremwetterschäden entsprechen dem sogenannten Elementarschaden

Elementarschäden scheinen bisher weitestgehend abgedeckt zu sein. Dennoch empfiehlt es sich, insbesondere bei Neuabschlüssen den Umfang des Schutzes genau durchzulesen. Oft wird diese Versicherung in Bausteinen angeboten, sodass hier oft entscheidene Teile fehlen könnten.

Gegen Schäden wie die beschriebenen, den sogenannten Elementarschäden, sind Hausbesitzer im Allgemeinen mit der Gebäudeversicherung versichert. Dennoch sind gewisse Bereiche der Elementarversicherung nur in der Hausratversicherung enthalten, wie zum Beispiel im Keller gelagerte Möbel.

Diese Sicherung gegen Elemtarschäden ist damit nicht nur Sache des Vermieters. Wikipedia listet die Schäden, die zu Elementarschäden zählen, auf. Was mir sofort auffiel: Starkregen gehört nur zum Teil dazu. Starkregen war jedoch das Phänomen, das vor allem im Ahrtal für verheerende Zerstörung gesorgt hat.

Manche Orte oder Ortsteile trifft es immer wieder. Darum gehen immer mehr Gemeinden dazu über, ein eigenes Frühwarnsystem anzubieten, wie hier die Stadt Reutlingen.

Nicht nur mit dem berühmten Jahrhunderthochwasser ist inzwischen alle drei Jahre zur rechnen, sondern auch mit Hagel oder Tornados. Deshalb ist es wichtig, sich zu allen Bereichen rund um die Gebäudeversicherung gründlich zu informieren. Allerdings ist in den nächsten zehn bis 15 Jahren nicht überall mit ausreichenden Hochwasserschutzmaßnahmen zu rechnen, sodass jeder, so gut es geht, für sein Eigentum selbst sorgen muss.

Überprüfen Sie Ihre Verträge auf den Leistungsumfang. Bei meiner Recherche bin ich auf eine Seite zu Gebäudeversicherungen gestoßen, die sehr ausführlich alle Schadensbereiche zu Elementarschäden beschreibt. Dass es Unterversicherungen wie zum Beispiel eine Öltankversicherung gibt, war mir neu. Der Teufel scheint mir auch hier im Detail zu stecken. Wie schnell ein Öltank Leck schlägt, haben in den letzten Jahren viele Hochwassergeschädigte erfahren. Selbst wenn alle Unterlagen des Betriebs gesichert sind, kann ein fehlender Leistungsschutz ein Unternehmen in den Ruin führen.

Schadensregulierung

Inzwischen gibt es Hochwassergefahrenkarten. Neben den einzelnen Bundesländern zeigen diese Karten regional besonders gefährdete Gebiete. Zunehmend reagieren auch Versicherungen immer zurückhaltender. Diese orientieren sich ebenfalls an diesen Hochwassergefahrenkarten.

Vielfach ist eine Versicherung für Gebäude in Hochwasser gefährdeten Gebieten gar nicht mehr oder nur zu besonderen Konditionen möglich. Versicherungen erwarten vom Versicherungsnehmer eine sorgfältige Planung bei Gebäuden und verpflichten den Versicherungsnehmer indirekt, dass das Gefahrenpotential so gering wie möglich gehalten wird. Gebäude, die neu unmittelbar an einen Flusslauf entstehen, dürften im Grunde nicht mehr vorkommen. Leider passiert das immer noch.

Unterwetterschäden
Neubau im Wasserauslaufgebiet des Stadtbaches
© Bürodienste in
Bebauung
Bei der Planung neuer Firmengebäude oder Erweiterungen sollte das Bauland auf mögliche Gefährdung durch Wetterkapriolen überprüft werden. Neubauten in Flussauen sind praktisch nicht mehr gestattet, aber auch sonst sollten Häuser eher auf Anhöhen stehen. Dabei sind Häuser an Hängen auch von Wasser bedroht, das sich in nicht kanalisierten Sturzbächen über Straßen und Wiesen ergießen kann und Häuser unter Wasser setzt, obwohl in näherer Umgebung kein Bach fließt.

Genauso müssen mögliche Hangrutschungen beachtet werden. Diese kommen leicht in Quellgebieten vor oder an Hängen, die stark abgeholzt wurden. Hier sind natürlich inzwischen die Bebauungspläne der Gemeinden gefordert, die gegebenenfalls auf neues Bauland verzichten müssen, um den Rest des Ortes zu schützen. Nach dem Hochwasser in Baden-Württemberg 2013 musste eine Siedlung im Raum Tübingen an einem Hang evakuiert werden – Rückkehr selbst nach zwei Jahren für manche Eigentümer ungewiss. Für eine Firma wäre so eine Situation sicher das AUS.

Übrigens, auch Banken interessieren sich für die Hochwasserkarten, um den Beleihwert eines Grundstücks berechnen zu können.

Verträge überprüfen

Während sich Hochwasser immerhin noch abschätzen lässt, sieht es bei Hagel ganz anders aus. Das gilt vor allem für Glasbruch. Bei Beschädigungen der Dachziegel kommt Wassereinbruch dazu. Vielfach ist Glasbruch in Verträgen ausgeschlossen und wird erst bemerkt, wenn der Schadensfall eintritt. Vor allem bei gemieteten Räumen müssen Sie abklären, welche Schäden durch Ihren Vermieter gedeckt sind und was nur eine Hausratsversicherung abdecken kann, die der Vermieter vornehmen muss. Wer in Mieträumen zusätzliche Veränderungen vornimmt, zum Beispiel Jalousien einbauen lässt, ist dabei manchmal vom Gebäudeschutz ausgeschlossen. Interessant war für mich, dass normale Jalousien bei dem Hagelschaden vom Juli 2013 wie Schweizer Käse aussahen, Fensterläden dagegen, unabhängig, ob aus Aluminium oder Holz, kaum sichtbare Schäden davontrugen.

Achten Sie darauf, dass Sie die Teilkaskoversicherung Ihres Autos bei einem Versicherungswechsel aktualisieren. Schlimmer ist es, wenn Kleinunternehmer sich diese Kosten sparen möchten. Selbst eine Windschutzscheibe kostet mit Einbau mehrere hundert Euro. Bei einer kaputten Heckscheibe mit einer Heckscheibenheizung sind schnell weit über 1.000,00 Euro fällig. Ganz abgesehen davon, dass mit einem entsprechenden Versicherungsschutz noch andere Schäden am Auto gedeckt sind.

Nicht alles kann der Einzelunternehmer abdecken. Hat er sein Unternehmen nicht in einem eigenen Haus, muss er sich an den Vermieter wenden. Eine Hausratversicherung, die auch Elemantarschäden abdeckt, fällt jedoch in seine Verantwortung.

Rücksprache mit dem Vermieter bei angemieteten Büroräumen

Bei angemieteten Räumen sollten Sie unbedingt mit dem Vermieter Rücksprache halten, welcher Schutz gegen Unwetterschäden getroffen wurde. Die zugesagten Maßnahmen sollten auch belegbar sein. Das trifft vor allem für Gesellschaften zu, die Büroräume vermieten. Es kann durchaus auch Ausschlussklauseln geben, die bisher keine große Rolle spielten.

Ich weiß allerdings nicht, ob Sie bei gewerblich genutztem Wohnraum zum Beispiel als Home-Office einen zusätzlichen Versicherungsschutz als Mieter oder als als Unternehmer leisten müssen. Eine Absicherung sollte sich auf alle Fälle an realen Gefahren orientieren. Gegebenenfalls müssen Sie einen Notfallplan erarbeiten, wenn Sie in einer Gegend mit zunehmenden Unwetterschäden Ihr Unternehmen führen.

Bei allen Versicherungsangeboten dürfte gerade nach einem Unwetter besondere Vorsicht geboten sein. Und es gilt nach wie vor: Lesen Sie das Kleingedruckte gründlich! In Hochwassergebieten, die mehrmals Unwetterschäden zu verzeichnen hatten, bieten Versicherungen häufig gar keine Verträge mehr an oder nur zu extrem hohen Konditionen.

Mich würde interessieren, ob Versicherungen inzwischen in bestimmten Gebieten Verträge gekündigt haben oder ob die Beiträge nach der Schadensregulierung drastisch erhöht worden sind.

YouTube zeigt im Rahmen von Terra X: Die Macht der Jahreszeiten – positive und negative Entwicklungen.

Dabei kann Wasser so schön sein.

Wasser als Quell des Lebens - Brühlbach / Bad Urach © Bürodienste-in
Wasser als Quell des Lebens – Brühlbach / Bad Urach
© Bürodienste-in

PS: Ich habe heute festgestellt, dass ich tatsächlich alle drei Jahre, diesen Artikel aktualisieren kann. Die erste viel kürzere Fassung schrieb ich bereits 2013.

Wichtig:

  • Informationspflicht:
    Jeder Bürger ist aufgefordert, die ihm zugänglichen Informationen bei der Bedrohung durch Unwetter selbst zu überprüfen.
    Keiner kann erwarten, dass die Warnungen, die in Radio und Medien veröffentlicht werden, auch noch jedem einzelnen Bürger vorgelesen werden. 🙂

Eine gute Informationsquelle finden Sie hier Unwetterwarnungen:
Aktuelle Unwetterwarnungen für Deutschland
oder beim Deutschen Wetterdienst, der ortsgenau die aktuellen Entwicklungen anzeigt.

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2 Gedanken zu „Unwetterschäden – wie können kleinere Unternehmen sich schützen?“

  1. “Mich würde interessieren, ob Versicherungen inzwischen in bestimmten Gebieten Verträge gekündigt haben oder ob die Beiträge nach der Schadensregulierung drastisch erhöht wurden.”

    Es gab doch im Osten Deutschlands aus der Zeit der DDR Pflichtversicherungen die Elementarschäden abgedeckt haben…diese blieben nach Ende der DDR gültig und wurden nicht angepasst, waren also sehr günstig.
    Die Allianz hat (im letzten halben Jahr, wenn ich mich recht erinnere) diese Kunden mit einer Änderungskündigung übernommen… man war also gezwungen die höheren Prämien in Kauf zu nehmen oder sich um eine neue Versicherung zu kümmern. Also ja, das gab es…

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