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Nebenberuflich selbstständig – richtig krankenversichern

Die Krankenkassen definieren eine nebenberufliche Selbstständigkeit neu. Bisher konnte ein nebenberuflich Selbstständiger beliebig viele Stunden seine Selbstständigkeit ausüben. Seit 2011 wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit nur noch unter bestimmten Bedingungen anerkannt.

Für viele Bürodienstleister ist es interessant, die Selbstständigkeit zunächst nebenberuflich auszuüben, um sich einen Kundenstamm aufzubauen. Über die Festanstellung – und sei es nur ein Tag in der Woche – werden die Beiträge zur Sozialversicherung wie die Krankenkasse abgeführt. Die Belastungen für die Krankenkassenbeiträge richten sich nach diesem oft geringen Einkommen und sind für den Arbeitnehmer im Allgemeinen entsprechend überschaubar.

Zunächst sieht es so aus, dass die Krankenkassen klamm sind und deshalb nach neuen Einnahmequellen suchen. Andererseits muss ein “Vollzeit-Selbstständiger” sein Honorar entsprechend den hohen Beiträgen der Krankenversicherung kalkulieren, es findet also auch eine gewisse Wettbewerbsverzerrung statt.

Stundenzahl und Einkommen

Ein wesentliches Merkmal für die neue Einstufung ist nun, dass neben einer bestimmten Stundenzahl von ca. 20 Stunden über die selbstständige Tätigkeit mehr verdient wird als über die angestellte Tätigkeit.
Ausführliche Informationen finden Sie auf Gründungszuschuss.

Dass viele Selbstständige bisher den Weg der Versicherung über einen Angestelltenvertrag nutzten, liegt sicher auch an der Handhabung willkürlicher Einkommensgrenzen und der daraus resultierenden Beiträge. So kann es bei schlechter Auftragslage passieren, dass ein Großteil des Einkommens für die GKV verwendet werden muss. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen, obwohl bei guter Auftragslage die GKV stets die Beiträge aus dem Vorjahr vom Selbstständigen nachfordert.
Auch die PKV hat ihre Tücken, denn nach günstigen Einstiegstarifen erhöhen sich über die Jahre die Beiträge erheblich und ein Übergang zur GKV ist nicht mehr möglich.

Bezugsgröße und realen Einkommen

Wenn die Krankenkassen ihr System an die Situation der Selbstständigen anpassen, sollte das System insgesamt überarbeitet werden und der Gesetzgeber zu einer sinnvollen Lösung für Selbstständige aufgefordert werden, so dass die GKV auch den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entspricht.

Dem Selbstständigen, der z. B. in einem schlechten Jahr ein monatliches Durchschnittseinkommen von 1.400,00 Euro erwirtschaftet, muss den Beitrag, der sich an der derzeitigen Bezugsgröße von 1.916,25 Euro ausrichtet, abführen. Diese Einstufung gilt ebenso für alle anderen Stufen. Erwirtschaftet jemand im Durchschnitt 2.002,00 Euro gilt für ihn die Bezugsgröße von 2.555,00 von der er mindestens (ohne Lohn- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit) 14,9% zahlen muss.

Auch hier findet eine Wettbewerbsverzerrung statt und zwingt manchen Selbstständigen zur Aufgabe seiner Selbstständigkeit.

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