Signale vom Finanzgericht Köln und vom BFH in Berlin geben Selbstständigen Hoffnung, das nur halb beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer in Zukunft steuerlich absetzen zu können. Springender Punkt für eine anerkannte Absetzbarkeit bei den Finanzämtern war bislang die alleinige berufliche Nutzung. So eindeutig, wie die Finanzverwaltungen die Nutzung zu ihren Gunsten interpretieren, ist die Definition eines “häuslichen Arbeitszimmers” vom Gesetzgeber her nicht.