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Bilder beliebt
– Bilder und Bildrechte oft schwierig

Der alte Spruch ein „Bild sagt mehr als tausend Worte“ stimmt meines Erachtens nicht immer, denn ein Bild lässt viel Raum für Interpretation beim Betrachter. Andererseits hat es sich wirklich gezeigt, dass ein aussagefähiges Bild zum Lesen eines Textes anregt. Sie kennen es, dass Sie eher einen Link anklicken, wenn er mit einem Bild verknüpft ist. Besonders wichtig ist es, über Bilder und Bildrechte Bescheid zu wissen
Der Wunsch nach Bildern, die zu einer Website oder einem Artikel passen könnten, steigt kontinuierlich.

Bilder und Bildrechte: Urheberrecht und lizenzfreie Bilder

Vor allem bei kostenlosen Bildern ist die Rechtslage oft sehr undurchsichtig. Kostenlos kann manchmal für Sie bedeuten, dass Sie mit hohen Strafen rechnen müssen, wenn eine Abmahnung folgt.
Kostenlos heißt nicht immer lizenzfrei und schon gar nicht ohne Urheberrechte. Ist das nicht eindeutig ersichtlich, verzichten Sie lieber auf ein kostenloses Foto.

Übrigens heißt lizenzfrei nicht automatisch ohne Urheberrecht, sondern gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie gegen eine Gebühr ein Bild von einem bestimmten Urheber zeitlich und unbegrenzt oft benutzen dürfen. Oft muss auch bei einem lizenzfreien Bild der Urheber genannt werden. Ich finde das auch völlig richtig.

Sogenannte „gemeinfreie“ Fotos, an denen kein Urheberrecht mehr besteht, dürfen Sie immer verwenden. Diese Fotos sind kostenlos. Dazu muss der Urheber ausdrücklich auf alle Schutzrechte verzichten. Ob ich damit auf der sicheren Seiten bin, wenn mir „gemeinfreie“ Bilder angeboten werden, weiß ich nicht. Hier sollten Sie im Impressum nach dem Verantwortlichen schauen, um bei Forderungen des Urhebers auf diesen verweisen zu können.

Wer Bilder kostenlos verwendet, sollte sich beim entsprechenden Portal eine schriftliche Zusage holen, dass er dieses Bild nutzen darf. Ohne handelt es sich wahrscheinlich um ein sogenanntes Piratenportal, das bei Regressforderung blitzschnell wieder verschwindet. Ein Fotograf, dessen Urheberrechte verletzt wurden, hält sich nun an dem Nutzer schadlos, bei dem er das Bild gefunden hat. Bilder und Bildrechte werden hier sehr genau genommen.

Wer sich mit dem Thema vertiefend auseinandersetzen möchte, für den habe ich ein paar Links zusammengestellt.

 
Diese Links dienen der Vertiefung der hier aufgeführten Fragestellungen rund um die Verwendung von Fotos.

Persönlichkeitsrechte grundsätzlich beachten – DSGVO

Auf der sicheren Seite sind Sie auf alle Fälle, wenn Sie gegen eine meist geringe Gebühr ein Bild erwerben. Bei Rückfragen können Sie sich an den Händler wenden bzw. auf den Händler verweisen.

Die DSGVO hat bei den Bildrechten durchaus ihre Berechtigung und schützt die Persönlichkeitsrechte. Immer häufiger passiert es, dass Menschen fotografiert werden und sich anschließend den sozialen Netzen wieder finden, oft mit höhnischen Kommentaren. Dass das nicht geht, müsste eigentlich selbstverständlich sein – Ganz abgesehen von der Unsitte Unfälle zu filmen und sie dann online zu stellen. Das häufige Verbreiten dieser Bilder auch aus Videoausschnitten beweist leider das Gegenteil.

Anders ist es, wenn jemand an einer Demonstration teilnimmt und Presse vor Ort ist. Die Presse hat nach wie vor die Berechtigung Menschen, als Gruppe aufzunehmen. Das gilt insbesondere für Demonstrationen, weil hier Menschen ihr Anliegen öffentlich kundtun. Wenn jemand also nicht will, dass er fotografiert oder gefilmt wird, sollte er nicht auf die Kamera zulaufen, sondern sich wegdrehen. Ob es statthaft ist ein Bild von einer Person, das von Journalisten verbreitet wurde, selbst wieder zu verbreiten – auch verfremdet, kann ich mir nicht vorstellen. Bilder von Personen des öffentlichen Lebens z. B. Parlamentarier dürfen jedoch auch ohne deren Genehmigung verbreitet werden.

Da die digitalen Bilder Daten wie „Uhrzeit oder per GPS den Ort“ speichern, muss von jedem, den Sie fotografiern, das Einverständnis zur Weiterverarbeitung des Bildes einholen. Die andere Möglichkeit ist, Personen auf Bilder zu verpixeln. Denken Sie daran, dass es andernfalls es sehr teuer ist und durchaus Ihre Existenz vernichten kann.

Bilder fallen nicht vom Himmel

Vor allem kostenlose Bilder sind sehr beliebt. Scheinbar lässt sich der Aberglaube, dass im Netz alles „umsonst“ sei, nicht unterkriegen. So gibt es immer wieder Nutzer, die munter kopieren, was ihnen gefällt.

Fotografen nehmen sich viel Zeit für ihre Bilder, beim Fotografieren genauso wie beim Aussuchen und der Nachbearbeitung. Schon aus diesem Grund haben sie es verdient, dass ihre Leistung honoriert wird. Von einem „Oh, wie schön“ kann keiner leben.

Ein Bild, das den Betrachter beeindruckt, benötigt einen guten Fotografen. Dieser erfüllt ein paar wichtige Voraussetzungen:
  • Der richtige Blick:
    Motive zu erkennen, ist nicht jedermanns Sache. Ein guter Fotograf weiß, aus welcher Perspektive er eine Landschaft, ein Gegenstand oder ein Lebewesen am effektivsten aufnehmen muss.
  • Der richtige Zeitpunkt:
    Hier spielen Lichteinfall und Blickwinkel eine Rolle.
  • Die passende Zusammenstellung:
    Vor allem bei Gegenständen ist eine gute Komposition der einzelnen Gegenstände maßgeblich für ein ansprechendes Bild.
  • Die Farbe:
    Farben müssen gut aufeinander abgestimmt sein und sind damit ein besonders heikler Punkt. Am besten sind Bilder, die ein Fotograf kaum nachbearbeitet hat und nur durch das richtige Licht und die passende Blende ausgeleuchtet wurden.

 
Neben dem zeitlichen Aufwand, der für ein Foto immens sein kann, kommt also Kreativität dazu, die das Bild richtig in Szene setzt. Es sollte für Sie also selbstverständlich sein, dass Sie für diese Leistung auch einen Obolus entrichten.

Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern, die einzelne Bilder günstig verkaufen. Mit diesen Anbietern ist zudem gewährleistet, dass die Bilder rechtmäßig erworben wurden. Wichtig ist, dass die Bilder lizenzfrei sind. Am bekanntesten ist fotolia und auch bei Clipdealer habe ich gute Fotos gefunden.

Mit dem Begriff „lizenzfreie Fotos“ finden Sie in den Suchmaschinen schnell diverse Anbieter im Netz.

Eigene Bilder

Natürlich besteht die Möglichkeit, selbst zu fotografieren. Verwenden Sie jedoch keine Handyfotos , da deren Qualität oft zu wünschen übrig lässt. Je nachdem, welche Fotoqualität Sie erreichen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Kamera.

Beachten Sie auch beim Fotografieren mit der eigenen Kamera müssen gewisse Dinge. Sogar beim Fotografieren von öffentlichen Gebäuden gibt es unterschiedliche Rechtsnormen. Die sogenannte Panoramafreiheit wird in den EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt, vor allem wenn es um die kommerzielle Nutzung dieser Bilder geht.

Der Spiegel weist in dem Artikel EU-Parlament verteidigt Panoramafreiheit darauf hin, dass das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden grundsätzlich gestattet sei, vor allem wenn es um private Nutzung geht. Dennoch gilt in einzelnen Ländern der EU unterschiedliches Recht und nur in Deutschland dürfen Sie Bilder von öffentlichen Gebäuden zur Zeit noch kommerziell nutzen. Kompliziert ist es für Bilder und Bildrechte bei sehr bekannten Gebäuden. Hier kann womöglich ein anderes Recht greifen, und zwar das Eigentumsrecht wie zu Schlössern und Gärten: Die Reichweite der Panoramafreiheit endet mit den Rechten des Eigentümers.

Neben dem rechtlichen Aspekt steht für mich der qualitative Aspekt im Vordergrund. Wer selbst schon öfter fotografiert hat, weiß, wie viel Zeit er hier investieren muss, um aus 50 Bildern fünf gelungene herauszufinden. Ein Fotograf bringt so auch mehr Verständnis für Bilder und Bildrechte auf.

Bilder und Bildrechte
Eigene Bilder verwenden
©Bürodienste in

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4 Gedanken zu „Bilder beliebt </br>– Bilder und Bildrechte oft schwierig“

  1. Auch bei Porträtfotos von sich selbst, die man auf der eigenen Homepage verwendet, ist Vorsicht geboten. Denn das Urheberrecht liegt beim Fotografen und Missachtung kann leicht teuer werden.

    Lassen Sie Bilder von einem Fotografen anfertigen, sollten Sie sich entsprechende Nutzungsrechte einräumen lassen um nachträglichen Streit zu vermeiden. Eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten können schnell in den vierstelligen Bereich gehen.

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