Ein Girokonto ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – erst Recht nicht für Selbstständige. Wer allerdings Geld sparen und nur ein Konto für seine privaten und geschäftlichen Belange führen möchte, muss einige Dinge beachten. Denn für Gewerbetreibende gelten andere Spielregeln. Schuld daran sind allerdings nicht die gesetzlichen Vorgaben, sondern das Finanzamt. Daher trennen fast alle Banken zwischen einem Privat- und einem Geschäftskonto. Wir schildern nachfolgend, warum auch Sie von einem separaten Konto profitieren.
Girokonto oder Geschäftskonto für Selbstständige wie Bürodienstleister?
Wenn Sie als Bürodienstleister tätig sind, benötigen Sie auch ein Konto. Denn schließlich müssen Sie Ihre Geschäftsausgaben zahlen und Ihre Ausgangsrechnungen vereinnahmen. Ein Girokonto ist dazu da, um den täglichen Zahlungsverkehr abwickeln zu können. Doch warum sollten Selbstständige nicht einfach ihr Privatkonto hierfür nutzen und darüber die erforderlichen Geldgeschäfte abwickeln? Die Antwort ist ganz einfach: wegen des Finanzamts. Ein Girokonto als Geschäftskonto ist also Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Grundsätzlich ist zwischen einem privaten Girokonto und einem Geschäftskonto kaum ein Unterschied zu erkennen – in der Regel bietet die Hausbank, wie zum Beispiel die ethisch-ökologische Direktbank EthikBank, gleich beides an. Doch bereits das Bürgerliche Gesetzbuch trennt im § 675e Verbraucher von Geschäftskunden. Aber auch die Banken selbst differenzieren zwischen den einzelnen Personengruppen, da in der Regel der Aufwand für die Kontoführung bei Geschäftskunden größer ausfällt.
Darum sollten Sie zwei getrennte Konten führen
Würden Sie alle Zahlungen – privat wie geschäftlich bedingt – nur auf einem Konto laufen lassen, wären die betriebswirtschaftlichen Auswertungen schwieriger. Schließlich müssen Sie Ihrer Pflicht als Selbstständiger nachkommen und regelmäßig folgende Erklärungen abgeben:
- Umsatzsteuervoranmeldung – je nach Unternehmensgröße monatlich,
quartalsweise oder jährlich - Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz einmal im Jahr
- Gewerbesteuererklärung einmal jährlich
- Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr
Hinzukommt, dass Sie Ihre finanzielle Situation auf getrennten Konten besser überblicken können. Der wichtigste Punkt aber ist die Prüfung durch Dritte, wie zum Beispiel durch einen Betriebsprüfer. Denn im Fall einer Prüfung erhält der Finanzbeamte keinen Einblick in Buchungen, die über die betrieblich veranlassten hinausgehen. Mischen sich geschäftliche Buchungen mit privaten, muss damit gerechnet werden, dass der Fiskus auch die privaten Ausgaben näher unter die Lupe nimmt.
Schreibt ein Gesetz Geschäftskonten vor?
Zwar gibt es für Freiberufler und Selbständige in Deutschland eine ganze Menge an Vorschriften und Regeln – jedoch erstaunlicherweise keine, die zum Führen eines Geschäftskontos verpflichten. Theoretisch kann jeder Einzelunternehmer seine privaten und geschäftlichen Zahlungen über nur ein einziges Konto abwickeln. Die einzige Bedingung, die es hierfür gibt, ist, dass die Buchungen nachvollziehbar und dem Betrieb zuzuordnen sein müssen.
nicht immer verpflichtend, aber immer sinnvoll
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