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Kostenloser Download

Ob E-Book oder Mustertexte, ob Software oder Tool,immer wieder finde ich „kostenloser Download“. Auch heute wurde ich wieder auf so einen kostenlosen Download aufmerksam gemacht: Office-Vorlagen. Sätze wie „Bevor Sie die heruntergeladenen Pakete auf Ihrem PC entpacken, registrieren Sie sich mit einer E-Mail-Adresse bei Francis. Anschließend erhalten Sie einen Zugangscode zugeschickt, mit dem Sie die Vorlagen auf Ihrem Computer freischalten.“ machen mich inzwischen stutzig.

Dennoch kann ein kostenloser Download interessant sein. Dabei sollten Sie jedoch ein paar Dinge beachten.

Kostenloser Download nur über Email-Adresse

Mit dieser Art von Email-Marketing lassen sich keine neuen Kunden gewinnen. Ein Download, der eine Email-Adresse erfordert, sieht dies als ersten Kundenkontakt. Trotzdem erteilen Sie damit keine Erlaubnis zur Übersendung von

  • Newsletter
  • Werbung
  • Sonstigen Angeboten

 
Software mit der Option bei Gefallen Geld zu überweisen zum Beispiel für ein einfaches Programm für die Steuer benötigt selbstverständlich die E-Mail-Adresse. Solche Angebote sind von Anfang allerdings transparent.

Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Wer dagegen verstößt, ist sogar abmahnfähig. Allerdings scheinen die meisten, die Newsletter über diesen Weg versenden, damit zu rechnen, dass kaum jemand den Weg des Abmahnens wählt. Vor jedem Abmahnverfahren wird heute zudem geraten, darauf hinzuweisen, dass diese Emails unerbeten sind. In diesem Schreiben können Sie klar auf das geltende Recht hingeweisen:

  • Das Überlassen einer Emailadresse ist keine Einwilligung für weitere Kontakte in welcher Form auch immer
  • Newsletter usw. benötigen den ausdrücklichen Wunsch eines Kunden/Interessenten. Die Möglichkeit, dass Sie sich nach Erhalt ja auszutragen können, ist nicht ausreichend
  • Ein einmalige Bewilligung berechtigt nicht zu einem fortlaufenden Newsletterversand

Angebote kostenloser Downloads qualifizieren

Insbesondere bei Software sollten Sie darauf achten, dass Sie sich keine Schadware auf dem Rechner installieren. Deshalb sollten Sie diese Angebote nur auf Seiten wie Computerwoche oder anderen bekannten Zeitungen und Portalen aktivieren. Diese verlangen übrigens nie Email-Adressen.
Zudem können auch Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld interessant sein.
Meine Erfahrung war bisher, wenn ich kostenlose E-Books oder Vorlagen nur durch Abgabe einer Email-Adresse erhielt, war die Qualität eher schlecht. Spams erhielt ich aber sehr schnell.

Jedenfalls sind alle Aktivitäten, die nach unerwünschten Emails erfolgen, unnötiger Zeitaufwand. Wer auf bestimmte Downloads wie Mustervorlagen oder E-Books nicht verzichten möchte, kann es mit einer sog. „Wegwerf-Email“ für kurze Zeit probieren. Das erspart den Zeitaufwand, die Spams in den Junkordner umzuleiten oder den Newsletter wieder abzumelden, falls überhaupt möglich.

Übrigens habe ich die Downloads von Francis runtergeladen. Meine Registierung wurde nur akzeptiert, nachdem ich angekreuzt habe, dass meine Daten verwertet werden dürfen und ich einem Newsletterverand zustimme. Meine Wegwerf-Email-Adresse wurde anschließend nicht akzeptiert: q.e.d 🙂
Also das mit dem kostenlosen Download sollten Sie auf alle Fälle überprüfen und besser darauf verzichen.

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