Viel gepriesen werden im B2B-Marketing die Möglichkeiten, die sich durch E-Mailversand eröffnen. Dabei wird häufig an den Rand gedrängt, dass es für das E-Mail strenge Bestimmungen im UWG (Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz) gibt.
B2B-E-Mail-Marketing
Inzwischen werben immer mehr Firmen für E-Mail-Kampagnen im
B2B-E-Mail-Marketing. Nicht jedes Adressverzeichnis mit E-Mail-Adressen, die hier häufig verkauft werden, haben automatisch die Erlaubnis des Versands von E-Mails an den Empfänger vorliegen.
Manche Empfänger reagieren sogar äußerst empfindlich, selbst wenn es sich um keine Werbe-Mails handelt. So habe ich an Weihnachten einen Blog-Artikel an kleinere Bürodienstleistungsunternehmen geschickt, dass bei der Weihnachtspost keine bunten Umschläge genommen werden sollten.
Ein Unternehmer, der die Information offenbar gar nicht gelesen hatte, war fast geplatzt und es bedurfte eines längeren Telefonats ihn davon überzeugen, dass er mit dem Blog-Artikel keine Werbung erhalten habe.
Der Grat für den unangemeldeten Email-Versand ist äußerst schmal und wie ich gemerkt habe, in erster Linie Interpretationssache des Empfängers. Der hat das Gesetz dann meist auch auf seiner Seite.
Arbeiten mit Tricks
Da es also äußerst schwierig ist Kundenkontakte über E-Mail aufzubauen, wird vermehrt versucht, diese “Erlaubnis” auf indirektem Wege herzustellen.
So habe ich kürzlich ein Angebot wahrgenommen “5 Google Tipps für WordPress”. Die Tipps waren nicht beeindruckend. Aber nun erhielt ich immer irgendwelche Newsletter eines eher unprofessionellen Webdesigners. Auf Anfrage wie ich zu diesen Newsletter mit den unbrauchbaren Angeboten käme, wies er mich auf diese Anfrage hin. Es gab wohl auch eine Möglichkeit den Newsletter abzubestellen, die aber nicht als solche zu erkennen war.
Eine andere Möglichkeit an E-Mail-Adressen zu kommen ist, den Eintritt in eine Seite zu einem besonderen Angebot nur durch E-Mail zu ermöglichen. Diese E-Mails werden anschließend für Newsletter verwendet mit dem sog. Double-Opt-in-Verfahren. Wer da nicht aufpasst, wird schnell mit Newsletter zu gespamt. Um solche E-Mails zu verschicken, gibt es dann sogar Tools, die wiederum beworben werden als rechtlich einwandfreie Verfahrensweisen. Oft wird mit diesen Tools sogar der Schein erweckt, mit diesen stets Newsletter und E-Mails verschicken zu dürfen. Auch beim Newsletterversand ist zu beachten, dass hier eine Genehmigung vorliegen muss, bevor der 1. (!) Newsletter verschickt wird.
E-Mail-Adressen sollten also wirklich nur dann weitergegeben werden, wer eine Geschäftsbeziehung aufgebaut werden möchte. Informationen, die nicht direkt über Download abgerufen werden können, sind wohl keine Informationen, sondern dienen offenbar nur der Adresssammlung.
Einheitlicher Datenschutz in Europa
Das Gesetz von 1995 liegt nun mit einer Novelle vor.
Die Bestimmungen für den E-Mail-Versand werden EU-weit verschärft.
Wesentliches Merkmal:
Emails dürfen nur verschickt werden, wenn VORHER eine Genehmigung eingeholt wurde. Das gilt auch für Newsletter.
Diese Bestimmung gilt bereits für Deutschland. Mit dem EU-Gesetz erfolgt also nur eine Vereinheitlichung und damit Rechtssicherheit innerhalb aller EU-Staaten.
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Die Newsletter, die über die vielfach angepriesenen Mailingprogramme verschickt werden, nehmen nun wirklich überhand. Ich habe nun diese Antwort formuliert:
“Dieser Newsletter ist ein Spam. Ich stand nie zu Ihnen im Geschäftskontakt.
Tragen Sie mich aus Ihrer Mailingliste aus. Andernfalls werde ich meinen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen.
Ich werde einen Teufel tun und einen mir unbekannten Link anklicken!!”
Nein, ich möchte keinen mir unbekannten Link einer unseriösen Firma anklicken. Und unseriös ist sie, wenn sie sich nicht an geltendes Recht hält.
Ein Beitrag bei der Wirtschaft-Südwest http://www.wirtschaft-suedwest.de/news-detail/whitepaper-fuer-rechtssicheres-e-mail-marketing-und-newsletter-versand/?212”
unterstreicht, dass der Newletter-Versand sehr vorsichtig angewandt werden muss. So steht hier:
“Auf insgesamt 10 Seiten erläutert der BVDW die entsprechenden Anforderungen an deutsche Unternehmen für die Nutzung von Kundendaten zum Versand von Werbe-E-Mails und Newslettern.”
10(!) Seiten zu den Regularien ist doch sehr aussagekräftig.
Hallo Herr Weber,
Sie haben Recht, Marketing ist heute durch gesetzliche Regelungen ziemlich erschwert. Ursache sind die vielen Anrufe in Firmen für alle möglichen vor allen Dingen leider auch unmöglichen Angebote.
Emails wurden immer mehr als Spams benutzt.
Da ist Kreativität gefragt. Eine gut gemachte Mailingaktion über den Postweg kann aber wirklich die notwendigen Türen für Emails und Telefonate öffnen.
Was man auf alle Fälle benötigt, sind qualifizierte Adressen, damit man sein Produkt / seine Dienstleistung wirklich an die richtige Person offeriert. Qualifizierte Adressen kaufen ist häufig eine teure Angelegenheit. Sie selbst zu suchen, ist sehr zeitaufwändig. Aber genau hier setzt eben auch gutes Marketing ein.
In der Tat bewege ich mich lediglich im b2b Bereich und stelle mit Ernüchterung fest, dass eMail als Akquiseweg schon lange nicht mehr funktioniert – gesetzliche Regeln hin oder her.
Doch was ist die Alternative? Telefon ist auch schon ganz schön umstritten und dann doch wieder die gute alte Schneckenpost?
Eine brauchbare Lösung erscheint mir das Inbound Marketing zu sein, d.h. so viel Content bzw. Inhalte auf die eigene Seite zu bringen, dass die Besucher gerne wieder kommen. Das geht natürlich dann zu lasten des eigenen geistigen Eigentums, weil ja jeder kostenlos darauf Zugriff hat. Ich habe für mich noch keine Lösung gefunden, obwohl stellenweise auf meiner Seite schon echt guter Content steht. Andere Ideen dazu?
Zu solchen Themen kann ich die Homepage der it-Recht-Kanzlei in München empfehlen. Hier sind viele Tipps und Hinweise zu diesem Thema zu finden, unter anderem hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/e-mail-werbung-newsletter-leitfaden.html
Wie bei mir selbst ist es offensichtlich auch bei Anderen so, dass unverlangte Mails und Newsletters dermaßen überhand nehmen, dass sich immer mehr Privatpersonen und Firmen aktiv dagegen wehren.