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Informationspflicht für Selbstständige

Für Existenzgründer ist es selbstverständlich: die rechtlichen Aspekte einer Existenzgründung müssen klar sein. Deshalb buchen die meisten Existenzgründerseminare, in denen ihnen die Grundlagen zur Finanzierung und zum Businessplan sowie Versicherungen dargelegt werden. Schon da bleibt mancher tiefer gehende rechtliche Aspekt auf der Strecke und ist die Selbstständigkeit etwas älter, geht es im Alltagsgeschäft unter, wenn was sich ändert.

Das gilt nicht nur für den rechtlichen Bereich, sondern auch in allen Belangen rund um Internet und Social Media.

Die Informationspflicht für Selbstständige bei Änderungen

Änderungen für Selbstständige in Internet und Rechtsvorschriften kommen immer wieder vor, werden aber nur selten wahrgenommen. Ich habe erst neulich wieder in einer Gruppe zur Gestaltung von Websites und Blogs gelesen, wie ein Administrator der Gruppe darauf aufmerksam machte, dass es vermehrt Blogs ohne Impressum gibt und die Betreiber ernsthaft in Schwierigkeiten kommen würden. Statt dankbar für den Hinweis zu sein und möglicherweise nach einem Link zu fragen, wurde dieser Hinweis zunächst bestritten.

Rund ums Internetrecht, zu Steuern und Sozialabgaben gibt es immer wieder Änderungen, die nicht unbedingt in jeder Tageszeitung stehen. Nichtwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Rechtsverstöße ziehen manchmal Abmahnungen nach sich. Wer einen Online-Shop betreibt, muss besonders viele Vorschriften einhalten und entsprechend sorgfältig vorgehen.

Rechtsvorschriften kennen und einhalten

Arbeiten mit Websites oder Blogs wird oft nebenberuflich betrieben. Der Weg über die Existenzgründungsberatung wird ausgelassen und Selbstständigkeit „aus dem Stand“ selbst bewerkstelligt. Dazu kommt, dass heute viele ihre Blogs und Website mit CMS selbst gestalten. Damit sind sie als Betreiber selbst in der Pflicht alle Rechtsvorschriften einzuhalten. Wer diese Tätigkeit anbietet, muss als Webdesigner neben der ständigen technischen Weiterentwicklung erst recht in allen Rechtsbelangen auf dem Laufenden sein.
Hierbei müssen mehrere Bereiche beachtet werden:

  • Impressum
    Hier gibt es eindeutige Rechtsvorschriften nach EU-Recht.
  • Bildrechte
    Neben dem Copyright muss auch auf die Nutzungsrechte des Fotografen geachtet werden.
  • Datenschutz
    Wer auf Seiten in Social Media verlinkt, muss darauf in den Datenschutzrichtlinen im Impressum explizit hinweisen.
  • Hinweis auf Cookies
    Kekse bröseln. Ähnlich verhält es sich mit „Cookies“, denn sie hinterlassen Spuren im Netz, womit sich der Nutzer einverstanden erklären muss.
  • Social Media
    Facebook, Google +, Twitter ermöglichen neben privaten Profilen auch Unternehmensseite. Zur Darstellung gibt es klare Rechtsvorschriften, die unabhängig von dem jeweiligen Netz gelten.
  • Akquise
    Kundengewinnung richtet sich nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz wurde vor allem in den letzten Jahren immer wieder für mehr Verbraucherschutz verändert.

 
Es geht auch um Alternativen, wenn Änderungen Bereiche der Selbstständigkeit tangieren. Im Moment verschlechtert sich die Situation im Bereich Bürodienstleistungen. Besonders betroffen sind Einzelunternehmer, die an langfristigen Projekten arbeiten.

Informationen zu Änderungen in Internet und Recht finden

Wer früh Bescheid weiß, kann sich darauf einstellen und möglicherweise Alternativen zu seiner bisherigen Ausübung der Selbstständigkeit finden.
Deshalb habe ich hier ein paar Links zusammengestellt, bei denen es sich lohnt von Zeit zu Zeit reinzuschauen:

  • Internetrecht
    finden Sie unter „e-Recht24“ die aktuellsten Meldungen zu allen Rechtsangelegenheiten rund ums Internet. Ergänzend Urteile zum Internetrecht sowie Vorgaben des BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) unter „Digitale Welt
  • Sozialabgaben
    betreffen bei der Krankenkasse in erster Linie die Veränderung der Beitragsbemessungsgrenzen, die aber im Allgemeinen automatisch von den Krankenkassen zugeschickt werden. Komplizierter wird es bei der Rentenversicherung, die vor allem bei Bürodienstleistern, die überwiegend in langfristigen Projekten oder vor Ort arbeiten, auf Anstellung drängen. Hier finden Sie entsprechend Hinweise bei Verband der Selbstständigen unter News.
  • Social Media
    nerven mich zum Teil, da hier häufig Änderungen in Aufbau und Zugriff getätigt werden. Wenn ich mich gerade an etwas gewöhnt habe, kommt die nächste Änderung. Meist sind es Verbesserungen in Angebot und Handling. Trotzdem ist es wichtig sich frühzeitig in das neue Handling einzuarbeiten. Werden jedoch rechtliche Änderungen als Warnung oder besonders wichtig ausgegeben, sollten Sie sich bei „Zuerst denken – dann klicken“ informieren. Dort werden Meldungen auf Richtigkeit geprüft und klar gestellt. Für Fragen rund um Internet und social media hat zddk ein Forum eingerichtet.
  • Online-Medien
    übernehmen die Aufgabe bei Gesetzesänderungen zum Internet frühzeitig den Nutzer zu benachrichtigen. Aktuell und seriös ist heise.
    Wer an der politischen Entwicklung im Netz interessiert ist, findet unter Netzpolitik Artikel zu Themen, die rechtlich relevant werden könnten.

 
Zudem gibt es in Blogs oder Foren immer wieder Hinweise auf Änderungen, die Einzelselbstständige betreffen können. Wer geschäftlich eine Website betreibt, kommt um die Verpflichtung, sich über Veränderungen zu informieren, nicht herum.

Ich hoffe, dass Sie mit den Links die Möglichkeit haben, sich frühzeitig zu informieren und entsprechend zu handeln.
Wer noch andere Links für rechtliche Fragen und zu Änderungen rund um die Selbstständigkeit kennt, kann sie sehr gern in den Kommentar stellen.

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3 Gedanken zu „Informationspflicht für Selbstständige“

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