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Rechtliche Fallen im Internet – ein Fest für Abmahner

28. April 2010 verfasst von Astrid Radtke

Nicht jeder abmahnende Rechtsanwalt surft auf Grund von Arbeitsmangel im Internet und sucht nach abmahnfähigen Einträgen. Es gibt immer wieder Verstöße, bei denen ein wirklich Geschädigter betroffen ist. Es ist auch im Interesse derer, die Zeit damit aufwenden allen Rechtsvorschriften nachzukommen.

Ein Zeichen von Professionalität

Es ist aber nicht nur die Furcht vor einer Abmahnung, die für einen rechtlich einwandfreien Internetauftritt sorgen sollte. Es ist ein Zeichen von Professionalität, wenn eine Seite vorschriftsmäßig erstellt ist, zeigt dies doch, dass

  • das Internet professionell genutzt wird
  • Information wichtige Grundlage von Projekten ist
  • Recherche bei Projekten eine Selbstverständlichkeit ist
  • Wissen in angrenzenden Bereichen ein Teil der Weiterbildung ist
  • Rechtliche Belange keine Nebensache sind

Impressum

Das Impressum ist Vorschrift, auch Dienstleister im Bereich Bürodienste sind an die gesetzlichen Vorgaben des Impressums gebunden. Dennoch sehe ich bei vielen Seiten fehlende oder fehlerhafte Impressi. Offenbar wissen zu wenige über die Impressumspflicht so recht Bescheid. Ein fehlendes Impressum kann zu großen finanziellen Einbußen führen.
Wichtig: Das Impressum muss von allen Seiten erkennbar und zugänglich sein. Es ist auch möglich, das Impressum mit dem Kontakt gemeinsam zu gestalten.

Eine Impressumspflicht liegt vor, wenn geschäftsmäßig gehandelt wird. Das gilt für alle Inhaber von Websites, die ein Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich tätig sind.
Nach dem neuen § 5 Telemediengesetz (TMG) von Januar 2008 hat es nochmals neue Regelungen gegeben.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Ein Impressum muss folgende Bestandteile enthalten:
1. Vorname, Name und Anschrift des Dienstanbieters
Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
2. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme wie E-Mail-Adresse, die Telefonnummer / Faxnummer (letztere soweit vorhanden)
3. Angaben zur Aufsichtsbehörde
4. Register und Registernummer (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes vorhanden
6. Berufsspezifische Angaben – bei den Freiberuflern, deren Berufsausübung und -bezeichnung

Für sog. Disclaimer (Haftungsausschluss) ist es üblich diese Formulierung zu wählen:
“Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.”
Quelle: Muster Disclaimer auf e-recht24. Außerdem finden Sie auf e-recht24 jetzt auch einen kostenlosen Impressum-Generator.

Ausführliche Beschreibung zu Inhalt, Sinn und Zweck des Impressums und mögliche Folgen der Nichtbeachtung unter Impressum Recht.

Anmerkung zur Steuernummer

Dazu kommt, dass viele ihre normale Steuernummer angeben. Bei einem Anruf beim Finanzamt reichen Name und eben diese Steuernummer aus, Daten abzufragen. Es darf zwar nicht sein, ist aber theoretisch möglich und kommt praktisch leider auch vor.

Inzwischen hat sich USt.-ID.Nr. eingebürgert, obwohl diese im Grunde nur notwendig ist, wenn jemand als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte – siehe auch hier unter Bundeszentralamt für Steuern / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Liegt die Nummer vor muss sie auch ins Impressum und kann über diesen Link sogar online angefordert werden: Gründerblatt

Kleinunternehmerregelung

Bei der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer erhoben werden und deshalb ist keine Steuernummer notwendig. Allerdings rate ich grundsätzlich davon ab, diese Regelung auch in Anspruch zu nehmen. Zeigt es doch dem potentiellen Kunden, dass kein ernstzunehmendes Einkommen erwirtschaftet wird.

Bilder

Wenn Sie Bilder auf Ihren Webseiten verwenden, geben Sie den Bildnachweis im Impressum an bzw. verwenden Sie nur eigene Fotografien. Nicht alles, was im Internet zur Verfügung steht, kann übernommen werden oder ist kostenlos. Das Urheberrecht hat zum Glück noch nicht seine Funktion verloren. Bilder können über bestimmte Seiten auch günstig erworben werden, z. B. über Fotolia

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2 Kommentare zu “Rechtliche Fallen im Internet – ein Fest für Abmahner”

  1. [...] schreiben für Bürodienstleister und Unternehmen « Rechtliche Fallen im Internet – ein Fest für Abmahner Künstlersozialkasse – Abgabenpflicht für „Verwerter“ [...]

  2. [...] Deshalb muss hier die Professionalität besonders ernst genommen werden. Alle Dienstleistungen, die rund ums Büro angeboten werden, erfordern klare Denkstrukturen und gewissenhaftes Arbeiten. Dies sollte sich in der Darstellung im Internet entsprechend ausdrücken. Das beinhaltet auch eine rechtlich einwandfreie Darstellung des Impressums. [...]

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„Qualität ist der stärkste Feind
jeder Art der Vermassung.
Quantitäten machen einander
den Raum streitig.
Qualitäten ergänzen einander.”

Dietrich Bonhoeffer

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