Mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Informationsansprüche von Betroffenen gegenüber Auskunfteien erweitert.
Bürgerinnen und Bürger erhalten grundsätzlich einen Anspruch auf eine jährliche kostenfreie Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Auskunftsansprüche gelten auch für das sogenannte Scoring, das nun verbindlich geregelt wird.
Bei diesem Scoring werden Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten der Betroffenen ermittelt und genutzt.
Siehe auch Schufa Score.
Quelle: Regierung online
Ute Böttner www.bueroserviceexklusiv.de
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